Archiv der Kategorie: Allgemeines

Dornier Museum Friedrichshafen

Dornier Museum Logo
Dornier Museum Friedrichshafen

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor zehn Wochen öffnete das Dornier Museum zum ersten Mal seine Türen für Besucher und Gäste aus aller Welt. Seither haben knapp 40.000 Menschen das Museum für Luft- und Raumfahrtgeschichte besucht. Darunter viele ehemalige Dornianer, Familien und internationale Gäste, die neben der großen Anzahl der Originalexponate insbesondere das innovative und multimediale Museumskonzept schätzen, welches die Ausstellungsinhalte in den jeweiligen zeitgeschichtlichen Kontext bettet und so für jedermann verständlich macht, wie technologischer Fortschritt entstehen konnte und was er für die Menschen in ihrer Zeit bedeutet hat. Auch die direkte Lage des Museums am Flughafen trägt mit zur Faszination des Dornier Museums bei.

Zahlreiche Besuchergruppen ließen sich im Rahmen von geführten Museumsbesuchen in 90 Minuten Hintergründe erläutern und Anekdoten erzählen – und erlebten so auf ganz individuelle Art und Weise die Geschichte Dorniers unter Leitung des fachkundigen Museumspersonals, d.h. von ehemaligen Dornianern, Ingenieuren, Historikern oder – für die kleinen Besucher – von Pädagogen. Dabei soll der Pioniergeist und Forscherdrang Claude Dorniers nicht nur spürbar gemacht werden, sondern der Besucher inspiriert und zu neuen Taten angetrieben wird. Dies geschieht unter anderem mit dem Kinderquiz, welches junge Pioniere auf einer spannenden Erkundungstour durch das Museum begleitet. Die Geschichte der Firma Dornier wird somit auf leicht verständlichem Niveau erzählt und am Ende der Erkundungstour lockt eine kleine Überraschung.

Möchten auch Sie im Museum auf Entdeckungstour gehen? Wir freuen uns, Sie dabei zu unterstützen.

Ihr Dornier Museum

Großes kinderleicht! Die Vermittlung von Wissen auf abwechslungsreiche Art – das hat sich die Veranstaltungsreihe „Kleine Pioniere im Dornier Museum“ zum Ziel gesetzt. Der Start erfolgt mit zwei Veranstaltungen im Oktober:

10.10.2009 – Tag des Modellbaus | 14.00 – 16.00 Uhr

Kleine Modelle – große Flieger: Kinder schnuppern im Dornier Museum Modellbauluft und schauen sich danach Dornier Modelle und echte Flugzeuge an. Am 10. Oktober haben 40 Kinder im Alter von 8 bis 14 Jahren die Gelegenheit kostenfrei und unter Anleitung des Plastik Modellbau-Clubs Bodensee e.V., Flugzeuge und andere Verkehrsmodelle anzufertigen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, lediglich eine Anmeldung bis zum 08. Oktober.

Anmeldungen unter Tel.: 07541-7005 600 oder per Email an info@dorniermuseum.de.

18.10.2009 – Kleine Pionieren basteln den schönsten Papierflieger | 11.00 – 16.00 Uhr

Kinder sind jeden Tag Pioniere. Wer ihnen beim Papierfliegerbasteln zuschaut, kann beobachten: Sie probieren immer wieder neue Dinge aus. So lange, bis sie am Ziel sind: Der Papierflieger fliegt.

Auf der Sonderausstellungsfläche des Dornier Museums wird am 18. Oktober von 11.00 bis 16.00 Uhr gebastelt und gemalt was das Zeug hält. Alle Kinder sind an diesem Tag eingeladen, ihren Pioniergeist zu nutzen und ihre eigenen Papierflieger zu basteln – betreut und angeleitet vom Museumsteam. Verschönert wird mit Stift und Fantasie. Alle Flieger dieses Jahres werden im Bild festgehalten und einer Jury vorgelegt. Die drei schönsten Papierflugzeuge werden prämiert und bekommen im Museum ihren eigenen Platz in einer Vitrine, um ausgestellt zu werden.  Anmeldungen sind nicht erforderlich.  Für Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren.


Dornier Museum Friedrichshafen auf einer größeren Karte anzeigen

© 2009 Dornier Event GmbH | Claude-Dornier-Platz 1 | D-88046 Friedrichshafen
Tel. +49(0)7541 700 56 00 | www.dorniermuseum.de | info@dorniermuseum.de

Office-Cup micro47G

Link:

Werbung:

Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr zur Änderung der Luftverkehrsordnung – Modellflieger betroffen? – – DMFV setzt sich erfolgreich für die Modellflieger in Deutschland ein! –

Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr zur Änderung der Luftverkehrsordnung – Modellflieger betroffen?

  • DMFV setzt sich erfolgreich für die Modellflieger in Deutschland ein! (PDF)

Keine Einschränkungen für Modellflieger

DMFV setzt sich erfolgreich für die Modellflieger in Deutschland ein

Seit zwei Jahren wird in und zwischen den jeweiligen Fachministerien des Bundes und der Länder diskutiert, wie unbemannte Luftfahrtgeräte („Unmanned Aerial Vehicles“/UAVs), wie zum Beispiel Drohnen, rechtlich zu behandeln sind. Die bisherigen luftverkehrsrechtlichen Regelungen boten hierfür keine ausreichenden Möglichkeiten. Daher suchten zum einen die Bundesländer in gemeinsamen Arbeitskreisen und Kommissionen nach einheitlichen Richtlinien/Grundsätzen für die bisher luftrechtlich nicht erfassten Luftfahrzeuge. Zum anderen versuchte das Bundesverkehrsministerium, die nicht mehr aktuellen Regelungen des Luftverkehrsrechts entsprechend zu aktualisieren. In beiden beschriebenen Prozessen drohten den Modellflugsportlern in Deutschland weitreichende Einschränkungen, die durch den Einsatz des Deutschen Modellflieger Verbands (DMFV) verhindert werden konnten.

Gegen die Pläne hat sich der DMFV in den entsprechenden Kommissionen modellflugfachlich durch seine Zulassungsbeauftragten Klaus Dettmer und Karl-Robert Zahn sowie rechtlich durch seinen Verbandsjustitiar Carl Sonnenschein erfolgreich zur Wehr gesetzt. Die Pläne der rechtlichen Zusammenlegung der Kategorien Flugmodelle mit sonstigen UAVs wurden fallen gelassen. Flugmodelle bleiben eine eigenständige luftrechtliche Kategorie der in § 1 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz genannten Luftfahrzeuge. Damit war die Hauptgefahr von schwerwiegenden rechtlichen Einschränkungen für Modellflieger abgewendet.

Das Bundesverkehrsministerium legte sodann einen ersten Entwurf zur Änderung der Luftverkehrsordnung vor. Schon in der Einleitung dieses Entwurfs wurde klar, dass sich die Änderungen nur auf UAVs sowie auf „Himmelslaternen“ beziehen würden, nicht aber auf Flugmodelle. Die nach Vorlage des ersten Entwurfs verschiedentlich zu vernehmenden Stimmen, die das Ender der Modellfliegerei in Deutschland voraussahen, waren schon hier im Unrecht.

Jetzt galt es, dem ersten Entwurf der Änderung der Luftverkehrsordnung aus Sicht der Modellflieger noch die letzten scharfen Ecken und Kanten zu nehmen. Diese lagen in dem Begründungsteil des Verordnungsentwurfs vorgenommenen ungenauen Definitionen der Kategorie „Flugmodell“. So sollten mit einer Kamera ausgestattete Flugmodelle automatisch als „gewerblich“ eingestuft werden. Das hätte zur Folge gehabt, dass sie luftrechtlich nicht mehr als Flugmodelle, sondern als UAVs gelten würden und deutlich schärferen Regeln unterlegen wären. Auch hier haben die Vertreter des DMFV rechtzeitig beim Bundesverkehrsministerium interveniert, sodass dieser Passus im endgültigen Entwurf gestrichen wurde. Im privaten Bereich gelten daher mit einer Kamera ausgestattete Modellflugzeuge weiter als Flugmodelle im Sinne der Luftverkehrsordnung. Die geplanten Änderungen betreffen den Modellflugsport also nicht.

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob ein Flugmodell nicht mehr als Flugmodell, sondern als UAV behandelt wird, wenn es gewerblich genutzt wird. Hintergrund dieser etwas abwegigen Rechtsfolge ist eine Vorschrift der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO). Dort werden in § 1 Abs. 1 Nr. 8 im Zusammenhang mit musterzulassungspflichtigen Flugmodellen über 25 Kilogramm Abfluggewicht Flugmodelle als „unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden“ definiert. Unter Juristen lässt sich jetzt trefflich streiten, ob diese Erläuterung zum Zwecke des Modellfliegens eine verbindliche Definition für alle Flugmodelle darstellt oder nicht. Im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen zur Luftverkehrsordnung ist aber nach dem Wissensstand des DMFV gewährleistet, dass gewerblich betriebene Flugmodelle auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis keine zusätzliche Erlaubnis für UAVs benötigen. Damit ist für Modellflugvereine klar, dass sie nicht selbst eine Definition und Differenzierung von und zwischen gewerblich genutzten Flugmodellen und UAVs vornehmen müssen. Die Aufstiegserlaubnis eines Modellfluggeländes soll auch den Betrieb von gewerblichen genutzten Flugmodellen umfassen.

Weiter sollten im ersten Verordnungsentwurf zur Neufassung der Luftverkehrsordnung Flugmodelle, die mit einer Videobrille gesteuert werden (PTV) generell als UAVs klassifiziert werden. Auch diese Pauschalisierung konnte verhindert werden. Solange sie in Sichtweite des Steuerers betrieben werden, gelten sie weiter als Flugmodelle. Die neuen Vorschriften und Einschränkungen finden keine Anwendung. Dies entspricht auch der vom DMFV empfohlenen Verwendung von PTVs, wonach mit Videobrille geflogene Flugmodelle im Lehrer-Schüler-Betrieb gesteuert werden sollten, sodass der ohne Videobrille fliegende Lehrer in einer vom mit Videobrille fliegenden Schüler nicht zu erkennenden Gefahrensituation rechtzeitig eingreifen kann.

Zusammenfassend lässt sich nach der Vorlage des endgültigen Entwurfs für die Änderung der Luftverkehrsordnung feststellen, dass die Modellflugsportler in Deutschland nicht durch die geplanten neuen Einschränkungen und Regelungen für UAVs betroffen sind. Der DMFV konnte erreichen, dass …

  • Flugmodelle ihre luftrechtliche Eigenständigkeit und damit ihre Freiheiten behalten,
  • Steuerer von privat betriebenen und mit einer Kamera ausgestatten Flugmodellen keine Einschränkungen und keine neuen Genehmigungspflichten befürchten müssen und
  • das Fliegen mit Videobrille in Sichtweite des Piloten Flugmodellsport bleibt und nicht verboten oder rechtlich eingeschränkt wird.

Steuerer von privat betriebenen und mit einer Kamera ausgestatten Flugmodellen müssen keine Einschränkungen und keine neuen Genehmigungspflichten befürchten. Gleiches gilt für das Fliegen mit Videobrille.

Quelle: DMFV

Rückblick Flugtag Roßfeld 2008

Rückblick Flugtag 2008

Die folgenden Bilder wurden uns freundlicherweise von Dieter F. Heinlin zur Verfügung gestellt. Sie entstanden während unseres Flugtags am 14.09.2008.
Weitere Bilder von Dieter F. Heinlin finden Sie auf seiner Homepage.


Segelfluggelände Rossfeld Luftsportverein Rossfeld e.V. auf einer größeren Karte anzeigen