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DMFV: Modellflieger als Digitalmagazin kostenlos für Mitglieder

Modellflieger Magazin
Modellflieger Magazin
Die neueste Modellflieger-Ausgabe steht ab heute als Digital-Magazin in der DMFV-Kiosk-App bereit. Da ist genügend Lesestoff für die nächsten Tage gesichert! In dieser Ausgabe findet sich neben einigen interessanten Testberichten über verschiedene Modelle auch ein Modellflieger-Spezial zum Thema Thermik-Segelflug.

Als Besonderheit haben DMFV-Mitglieder seit Neuestem die Möglichkeit, jede Digital-Ausgabe kostenfrei zu lesen.

Und so geht’s:

– Mit dem iPad oder iPhone den AppStore aufrufen beziehungsweise mit einem Android-Gerät Google Play

– Dort nach DMFV-Kiosk suchen und die gleichnamige App installieren

– Nach der Installation die App öffnen und die eigene 10-stellige DMFV-Mitgliedsnummer (inklusive der Schrägstriche) im Menü-Feld „Coupon-Nummer“ eingeben

– Magazin-Cover der aktuellen Ausgabe auswählen und auf „Herunterladen“ klicken

– Alternativ kann man auch zunächst eine Ausgabe auswählen und erst dann durch Antippen des Felds „Ausgabe kaufen“ seine DMFV-Mitgliedsnummer unter „Coupon-Nummer“ eingeben

Durch die einmalige Installation der kostenlosen DMFV-Kiosk-App hat man direkten Zugriff auf alle digitalen Modellflieger-Ausgaben und kann diese kostenlos herunterladen, archivieren und natürlich so oft lesen wie man möchte.

Die direkten Links zur DMFV-Kiosk-App in den jeweiligen Store:

Google: http://tinyurl.com/kioskapp-android

Apple: http://tinyurl.com/kioskapp-apple

BaWü Airgames Oppenau 25.05. – 28.05.2012

BaWü Airgames
BaWü AirgamesBaWü Airgames 2012BaWü Airgames 2012BaWü Airgames 2012

Die BaWü Airgames, Pfingsten 2012 vom 25.-28. Mai in Oppenau.
Weltklasse-Flugschau an Pfingsten zum 9. mal im Renchtal

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BaWü Airgames Oppenau 27.05.2012

BaWü Airgames Oppenau 27.05.2012, Foto © 1dfh.de

220 Fotos

BaWü Airgames 2012
BaWü Airgames 2012
Vom 25.-28. Mai steigen in Oppenau die BaWü Airgames. Drei Tage und Nächte ist das leben in der Schwarzwaldstadt dann auf den Kopf gestellt, denn alles spielt sich am Himmel ab. Bereits zum 9. Mal heißt das Renchtal die größte Free Flying Flugschau Deutschlands willkommen. Das Motto der Organisatoren 2012: „Noch näher ran“. Die Zuschauer sollen das Fliegen so direkt erleben können, wie sonst nirgends.

Deshalb gibt es wieder zahlreiche Möglichkeiten, selbst abzuheben: Das beginnt beim Basteln von Balsagleitern bei kostenloser Betreuung durch Kindergärtnerinnen für die Kleinen. Wer’s luftiger mag, kann am Drachenflugkran vierzig Meter über der Showwiese schweben. Die ganz Mutigen machen einen der Tandemflüge zum Sonderpreis (40 €) – oder sie erkunden den Schwarzwald gleich im Airgames-Helikopter.

Doch auch ans Flugprogramm sollen die Zuschauer näher ran. Dazu dienen mehrere Kameraleute, eine Bildregie und eine riesige Video-Wand auf der Showwiese. Die Schau am Himmel wird so ergänzt mit allen erdenklichen Live-Aufnahmen – ein absolutes Novum! Erstmals werden die Zuschauer die Showpiloten bereits ab dem Absprung vom Helikopter und am Startplatz begleiten! Das gilt auch für den Gleitschirmwettkampf, in dem es um den begehrten Titel des baden-württembergischen Landesmeister geht: Alle Piloten erhalten ein Live-Tracking-System. Dieses übermittelt die exakte Position automatisch, sodass die Piloten live auf der Video-Wand verfolgt werden können – egal, ob sie in der Thermik rund um Oppenau oder bis weit über den Schwarzwald fliegen.

Vor allem aber bieten die BaWü Airgames eine Flugschau mit den besten Showpiloten der Welt. Zu sehen sind Gleitschirme, Drachen, Elektroantriebe, Basejumps, Fallschirme, Wingsuits, Modellflugzeuge und vieles mehr! Das alles wird auf der täglichen Flugschau Sa-Mo 14-17 Uhr wieder fachkundig moderiert, für kurzweilige Unterhaltung sorgen verschiedene Musikkapellen, Bands und DJs. Bereits ab 12 Uhr öffnet täglich das Airgames-Restaurant mit leckeren badischen Schmankerln.

Auch das Abendprogramm ist wieder bombastisch. Alles dagewesene sprengt die BaWü Talent-Show am Sonntag, 27. Mai. Von 18-22 Uhr treten zwei neue Talente gegen die Stars aus „Deutschland sucht den Superstar“ Pietro Lombardi, Sarah Engels, Sebastian Wurth und aus „The Voice of Germany“ Michael Schulte an! Gute Musik, viel Spaß und Emotionen pur sind garantiert! Ein Familenticket macht die 4-stündige Live-Show zum gemeinsamen unvergesslichen Familenerlebnis an Pfingsten auf dem Rathausplatz in Oppenau. Nach der Show fährt ein Sonderzug von Oppenau nach Offenburg die Feierfreudigen nach Hause.

Starten werden die BaWü Airgames mit der legendären und kostenlosen Eröffnungsfeier (20:00 Uhr Rahthausplatz). Wieder mit dabei: Die Stuttgarter Kultband Dicke Fische mit Special Guest. Am Samstag steigt dann um 20:00 Uhr die Baden-Media Ü30-Fete in der Günter-Bimmerle-Halle.


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Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr zur Änderung der Luftverkehrsordnung – Modellflieger betroffen? – – DMFV setzt sich erfolgreich für die Modellflieger in Deutschland ein! –

Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr zur Änderung der Luftverkehrsordnung – Modellflieger betroffen?

  • DMFV setzt sich erfolgreich für die Modellflieger in Deutschland ein! (PDF)

Keine Einschränkungen für Modellflieger

DMFV setzt sich erfolgreich für die Modellflieger in Deutschland ein

Seit zwei Jahren wird in und zwischen den jeweiligen Fachministerien des Bundes und der Länder diskutiert, wie unbemannte Luftfahrtgeräte („Unmanned Aerial Vehicles“/UAVs), wie zum Beispiel Drohnen, rechtlich zu behandeln sind. Die bisherigen luftverkehrsrechtlichen Regelungen boten hierfür keine ausreichenden Möglichkeiten. Daher suchten zum einen die Bundesländer in gemeinsamen Arbeitskreisen und Kommissionen nach einheitlichen Richtlinien/Grundsätzen für die bisher luftrechtlich nicht erfassten Luftfahrzeuge. Zum anderen versuchte das Bundesverkehrsministerium, die nicht mehr aktuellen Regelungen des Luftverkehrsrechts entsprechend zu aktualisieren. In beiden beschriebenen Prozessen drohten den Modellflugsportlern in Deutschland weitreichende Einschränkungen, die durch den Einsatz des Deutschen Modellflieger Verbands (DMFV) verhindert werden konnten.

Gegen die Pläne hat sich der DMFV in den entsprechenden Kommissionen modellflugfachlich durch seine Zulassungsbeauftragten Klaus Dettmer und Karl-Robert Zahn sowie rechtlich durch seinen Verbandsjustitiar Carl Sonnenschein erfolgreich zur Wehr gesetzt. Die Pläne der rechtlichen Zusammenlegung der Kategorien Flugmodelle mit sonstigen UAVs wurden fallen gelassen. Flugmodelle bleiben eine eigenständige luftrechtliche Kategorie der in § 1 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz genannten Luftfahrzeuge. Damit war die Hauptgefahr von schwerwiegenden rechtlichen Einschränkungen für Modellflieger abgewendet.

Das Bundesverkehrsministerium legte sodann einen ersten Entwurf zur Änderung der Luftverkehrsordnung vor. Schon in der Einleitung dieses Entwurfs wurde klar, dass sich die Änderungen nur auf UAVs sowie auf „Himmelslaternen“ beziehen würden, nicht aber auf Flugmodelle. Die nach Vorlage des ersten Entwurfs verschiedentlich zu vernehmenden Stimmen, die das Ender der Modellfliegerei in Deutschland voraussahen, waren schon hier im Unrecht.

Jetzt galt es, dem ersten Entwurf der Änderung der Luftverkehrsordnung aus Sicht der Modellflieger noch die letzten scharfen Ecken und Kanten zu nehmen. Diese lagen in dem Begründungsteil des Verordnungsentwurfs vorgenommenen ungenauen Definitionen der Kategorie „Flugmodell“. So sollten mit einer Kamera ausgestattete Flugmodelle automatisch als „gewerblich“ eingestuft werden. Das hätte zur Folge gehabt, dass sie luftrechtlich nicht mehr als Flugmodelle, sondern als UAVs gelten würden und deutlich schärferen Regeln unterlegen wären. Auch hier haben die Vertreter des DMFV rechtzeitig beim Bundesverkehrsministerium interveniert, sodass dieser Passus im endgültigen Entwurf gestrichen wurde. Im privaten Bereich gelten daher mit einer Kamera ausgestattete Modellflugzeuge weiter als Flugmodelle im Sinne der Luftverkehrsordnung. Die geplanten Änderungen betreffen den Modellflugsport also nicht.

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob ein Flugmodell nicht mehr als Flugmodell, sondern als UAV behandelt wird, wenn es gewerblich genutzt wird. Hintergrund dieser etwas abwegigen Rechtsfolge ist eine Vorschrift der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO). Dort werden in § 1 Abs. 1 Nr. 8 im Zusammenhang mit musterzulassungspflichtigen Flugmodellen über 25 Kilogramm Abfluggewicht Flugmodelle als „unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden“ definiert. Unter Juristen lässt sich jetzt trefflich streiten, ob diese Erläuterung zum Zwecke des Modellfliegens eine verbindliche Definition für alle Flugmodelle darstellt oder nicht. Im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen zur Luftverkehrsordnung ist aber nach dem Wissensstand des DMFV gewährleistet, dass gewerblich betriebene Flugmodelle auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis keine zusätzliche Erlaubnis für UAVs benötigen. Damit ist für Modellflugvereine klar, dass sie nicht selbst eine Definition und Differenzierung von und zwischen gewerblich genutzten Flugmodellen und UAVs vornehmen müssen. Die Aufstiegserlaubnis eines Modellfluggeländes soll auch den Betrieb von gewerblichen genutzten Flugmodellen umfassen.

Weiter sollten im ersten Verordnungsentwurf zur Neufassung der Luftverkehrsordnung Flugmodelle, die mit einer Videobrille gesteuert werden (PTV) generell als UAVs klassifiziert werden. Auch diese Pauschalisierung konnte verhindert werden. Solange sie in Sichtweite des Steuerers betrieben werden, gelten sie weiter als Flugmodelle. Die neuen Vorschriften und Einschränkungen finden keine Anwendung. Dies entspricht auch der vom DMFV empfohlenen Verwendung von PTVs, wonach mit Videobrille geflogene Flugmodelle im Lehrer-Schüler-Betrieb gesteuert werden sollten, sodass der ohne Videobrille fliegende Lehrer in einer vom mit Videobrille fliegenden Schüler nicht zu erkennenden Gefahrensituation rechtzeitig eingreifen kann.

Zusammenfassend lässt sich nach der Vorlage des endgültigen Entwurfs für die Änderung der Luftverkehrsordnung feststellen, dass die Modellflugsportler in Deutschland nicht durch die geplanten neuen Einschränkungen und Regelungen für UAVs betroffen sind. Der DMFV konnte erreichen, dass …

  • Flugmodelle ihre luftrechtliche Eigenständigkeit und damit ihre Freiheiten behalten,
  • Steuerer von privat betriebenen und mit einer Kamera ausgestatten Flugmodellen keine Einschränkungen und keine neuen Genehmigungspflichten befürchten müssen und
  • das Fliegen mit Videobrille in Sichtweite des Piloten Flugmodellsport bleibt und nicht verboten oder rechtlich eingeschränkt wird.

Steuerer von privat betriebenen und mit einer Kamera ausgestatten Flugmodellen müssen keine Einschränkungen und keine neuen Genehmigungspflichten befürchten. Gleiches gilt für das Fliegen mit Videobrille.

Quelle: DMFV