Red Bull Air Race Barcalona 2009 live

Bonhomme Red Bull Air Race-Weltmeister nach

packendem „Thriller“

BARCELONA, Spanien – Der Brite Paul Bonhomme ist neuer Red Bull Air Race Weltmeister. Mit einem sensationellen Sieg im letzten Saisonrennen in Barcelona hielt er vor der Rekord-Zuschauerkulisse von 800.000 frenetischen Fans dem enormen Druck seines größten Kontrahenten Hannes Arch aus Österreich stand. Nach 2007 und 2008, als Bonhomme im jeweils letzten Saisonrennen die bis dahin sicher geglaubte WM-Krone noch aus den Händen glitt, errang er in Barcelona seinen ersten Titel mit einer phänomenalen
Leistung und insgesamt 67 WM-Punkten vor Arch (60). Der australische „Neuling“ Matt Hall belegte mit 36 Punkten in seiner ersten Saison den dritten Gesamt-Platz – die beste Leistung eines Rookies überhaupt.

Bei strahlendem Sonnenschein und sommerlichen Temperaturen von 25 Grad in der katalanischen Metropole erreichte der Brite Nigel Lamb seinen ersten Podiumsplatz – Rang zwei – in einer bis dato für ihn eher enttäuschenden Saison. Er beendete das Rennen nach einer brillanten Vorstellung im Finale über den 6,4 Kilometer langen und mit 15 Air Gates gespickten Parcours nur wenige Meter über den Wellen des Mittelmeeres.
Der deutsche Rookie Matthias Dolderer verschaffte der größten Zuschauerkulisse dieser Saison entlang der Strände des Front Maritim einen besonderen Kick und schaffte den dritten Platz – sein erster Podiumsplatz überhaupt. Darüber hinaus schob sich der Tannheimer mit 23 Punkten noch auf Platz neun der WM-Gesamtwertung.
„Fantastisch. Danke Barcelona!“, schrie Bonhomme voller Freude, als er die Nachricht seines WM-Sieges über Radio hörte. Er musste zuvor mit ansehen, wie sein vier-Punkte-Polster am Ende auf nur noch drei Zähler am Samstag zusammen schmolz, als Hannes Arch den Qualifikations-Punkt ergatterte. „Ich bin richtig happy. Das war harte Arbeit, aber wir haben es am Ende doch noch geschafft. Natürlich haben wir unter einem enormen Druck gestanden – aber das wollte ich im Laufe der Woche nicht zugeben. Es war eher die Frage, wie man damit umgeht. Dann habe ich mir gedacht, ich schalte mal die Turbostufe ein und das hat ja dann auch hingehauen.“
Mit drei Saisonsiegen und drei zweiten Plätzen war Paul Bonhomme geradezu der Inbegriff von Konsistenz – auch wenn seine Edge 540 über weite Strecken der Saison nicht so schnell flog wie die Maschine von Hannes Arch. Der Österreicher hatte den Briten in den Qualifikationsläufen jeweils deklassiert und holte sich den wertvollen Zusatzpunkt insgesamt drei Mal. Bonhomme schaffte dieses  Kunststück nur ein Mal. Die beiden waren die wahren Hauptdarsteller in einem der spannendsten WM-Kämpfe in der jetzt fünf Jahre
langen Geschichte der Red Bull Air Race Weltmeisterschaft.
„Es war ein toller Kampf in diesem Jahr“, so Arch, der seinem Konkurrenten Bonhomme nach dem Final-Thriller von Herzen gratulierte. „Ich habe Paul nichts geschenkt. Ich habe immer die schnellste Zeit vorgelegt und ihn vorangetrieben. Im Finale musste ich alles auf eine Karte setzen. Man geinnt nicht, wennman auf den Bremsen sitzt. Mit meiner Leistung bin ich vollauf zufrieden und es gibt nichts, worüber ich enttäuscht sein müsste. Ich habe alles gegeben, was möglich war und wir werden sehen, was das nächste
Jahr so bringt.“
Neben Hall und Dolderer beendeten zwei weitere Rookies die Saison mit Erfolgserlebnissen: Der Japaner Yoshi Muroya erzielte sein bisher bestes Ergebnis mit Rang sechs und Pete McLeod aus Kanada schaffte immerhin Platz zwölf, ebenfalls sein bisher bestes Ergebnis. Enttäuschend verlief das Rennen in Barcelona für die Amerikaner Kirby Chambliss als Fünftem, Michael Goulian als Elftem und Mike Mangold auf dem 14 Platz. Spaniens „Lokalmatador“ Alejandro Maclean hatte seinem Heimpublikum eigentlich auch mehr
bieten wollen als einen zehnten Platz.
Insgesamt verfolgten 1,2 Millionen Zuschauer in Barcelona das Renngeschehen am Wochenende, dem spannendsten der Saison 2009.

Red Bull Air Race 2009

Finale aus Barcelona

Rank Name Nation Rnd. Time Diff. Pen
1 Bonhomme Paul GBR F4 1:22.87 0
2 Lamb Nigel GBR F4 1:23.84 + 0.97 0
3 Dolderer Matthias GER F4 1:24.32 + 1.45 2
4 Arch Hannes AUT F4 1:27.04 + 4.17 6
5 Chambliss Kirby USA S8 1:24.62 2
6 Muroya Yoshihide JPN S8 1:24.82 + 0.20 0
7 Ivanoff Nicolas FRA S8 1:25.43 + 0.81 2
8 Besenyei Peter HUN S8 1:26.16 + 1.54 2
9 Hall Matt AUS T12 1:25.53 0
10 Maclean Alejandro ESP T12 1:26.83 + 1.30 2
11 Goulian Michael USA T12 1:29.89 + 4.36 6
12 McLeod Pete CAN T12 1:32.33 + 6.80 6
13 Rakhmanin Sergey RUS WCD 1:28.35 0
14 Mangold Mike USA WCD 1:28.47 + 0.12 2
15 Dell Glen RSA WCD 1:29.71 + 1.36 0

Sonntag | 04.10.2009 | 15:00 Uhr
Länge: 02:05 Std.
Sport, Österreich, Spanien 2009
Resolution:HD

Finale der legendären Red Bull Air Race Serie aus der Hauptstadt Kataloniens.

WO: Servus TV

Empfangsmöglichkeiten

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Quelle: Graupner

Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr zur Änderung der Luftverkehrsordnung – Modellflieger betroffen? – – DMFV setzt sich erfolgreich für die Modellflieger in Deutschland ein! –

Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr zur Änderung der Luftverkehrsordnung – Modellflieger betroffen?

  • DMFV setzt sich erfolgreich für die Modellflieger in Deutschland ein! (PDF)

Keine Einschränkungen für Modellflieger

DMFV setzt sich erfolgreich für die Modellflieger in Deutschland ein

Seit zwei Jahren wird in und zwischen den jeweiligen Fachministerien des Bundes und der Länder diskutiert, wie unbemannte Luftfahrtgeräte („Unmanned Aerial Vehicles“/UAVs), wie zum Beispiel Drohnen, rechtlich zu behandeln sind. Die bisherigen luftverkehrsrechtlichen Regelungen boten hierfür keine ausreichenden Möglichkeiten. Daher suchten zum einen die Bundesländer in gemeinsamen Arbeitskreisen und Kommissionen nach einheitlichen Richtlinien/Grundsätzen für die bisher luftrechtlich nicht erfassten Luftfahrzeuge. Zum anderen versuchte das Bundesverkehrsministerium, die nicht mehr aktuellen Regelungen des Luftverkehrsrechts entsprechend zu aktualisieren. In beiden beschriebenen Prozessen drohten den Modellflugsportlern in Deutschland weitreichende Einschränkungen, die durch den Einsatz des Deutschen Modellflieger Verbands (DMFV) verhindert werden konnten.

Gegen die Pläne hat sich der DMFV in den entsprechenden Kommissionen modellflugfachlich durch seine Zulassungsbeauftragten Klaus Dettmer und Karl-Robert Zahn sowie rechtlich durch seinen Verbandsjustitiar Carl Sonnenschein erfolgreich zur Wehr gesetzt. Die Pläne der rechtlichen Zusammenlegung der Kategorien Flugmodelle mit sonstigen UAVs wurden fallen gelassen. Flugmodelle bleiben eine eigenständige luftrechtliche Kategorie der in § 1 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz genannten Luftfahrzeuge. Damit war die Hauptgefahr von schwerwiegenden rechtlichen Einschränkungen für Modellflieger abgewendet.

Das Bundesverkehrsministerium legte sodann einen ersten Entwurf zur Änderung der Luftverkehrsordnung vor. Schon in der Einleitung dieses Entwurfs wurde klar, dass sich die Änderungen nur auf UAVs sowie auf „Himmelslaternen“ beziehen würden, nicht aber auf Flugmodelle. Die nach Vorlage des ersten Entwurfs verschiedentlich zu vernehmenden Stimmen, die das Ender der Modellfliegerei in Deutschland voraussahen, waren schon hier im Unrecht.

Jetzt galt es, dem ersten Entwurf der Änderung der Luftverkehrsordnung aus Sicht der Modellflieger noch die letzten scharfen Ecken und Kanten zu nehmen. Diese lagen in dem Begründungsteil des Verordnungsentwurfs vorgenommenen ungenauen Definitionen der Kategorie „Flugmodell“. So sollten mit einer Kamera ausgestattete Flugmodelle automatisch als „gewerblich“ eingestuft werden. Das hätte zur Folge gehabt, dass sie luftrechtlich nicht mehr als Flugmodelle, sondern als UAVs gelten würden und deutlich schärferen Regeln unterlegen wären. Auch hier haben die Vertreter des DMFV rechtzeitig beim Bundesverkehrsministerium interveniert, sodass dieser Passus im endgültigen Entwurf gestrichen wurde. Im privaten Bereich gelten daher mit einer Kamera ausgestattete Modellflugzeuge weiter als Flugmodelle im Sinne der Luftverkehrsordnung. Die geplanten Änderungen betreffen den Modellflugsport also nicht.

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob ein Flugmodell nicht mehr als Flugmodell, sondern als UAV behandelt wird, wenn es gewerblich genutzt wird. Hintergrund dieser etwas abwegigen Rechtsfolge ist eine Vorschrift der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO). Dort werden in § 1 Abs. 1 Nr. 8 im Zusammenhang mit musterzulassungspflichtigen Flugmodellen über 25 Kilogramm Abfluggewicht Flugmodelle als „unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden“ definiert. Unter Juristen lässt sich jetzt trefflich streiten, ob diese Erläuterung zum Zwecke des Modellfliegens eine verbindliche Definition für alle Flugmodelle darstellt oder nicht. Im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen zur Luftverkehrsordnung ist aber nach dem Wissensstand des DMFV gewährleistet, dass gewerblich betriebene Flugmodelle auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis keine zusätzliche Erlaubnis für UAVs benötigen. Damit ist für Modellflugvereine klar, dass sie nicht selbst eine Definition und Differenzierung von und zwischen gewerblich genutzten Flugmodellen und UAVs vornehmen müssen. Die Aufstiegserlaubnis eines Modellfluggeländes soll auch den Betrieb von gewerblichen genutzten Flugmodellen umfassen.

Weiter sollten im ersten Verordnungsentwurf zur Neufassung der Luftverkehrsordnung Flugmodelle, die mit einer Videobrille gesteuert werden (PTV) generell als UAVs klassifiziert werden. Auch diese Pauschalisierung konnte verhindert werden. Solange sie in Sichtweite des Steuerers betrieben werden, gelten sie weiter als Flugmodelle. Die neuen Vorschriften und Einschränkungen finden keine Anwendung. Dies entspricht auch der vom DMFV empfohlenen Verwendung von PTVs, wonach mit Videobrille geflogene Flugmodelle im Lehrer-Schüler-Betrieb gesteuert werden sollten, sodass der ohne Videobrille fliegende Lehrer in einer vom mit Videobrille fliegenden Schüler nicht zu erkennenden Gefahrensituation rechtzeitig eingreifen kann.

Zusammenfassend lässt sich nach der Vorlage des endgültigen Entwurfs für die Änderung der Luftverkehrsordnung feststellen, dass die Modellflugsportler in Deutschland nicht durch die geplanten neuen Einschränkungen und Regelungen für UAVs betroffen sind. Der DMFV konnte erreichen, dass …

  • Flugmodelle ihre luftrechtliche Eigenständigkeit und damit ihre Freiheiten behalten,
  • Steuerer von privat betriebenen und mit einer Kamera ausgestatten Flugmodellen keine Einschränkungen und keine neuen Genehmigungspflichten befürchten müssen und
  • das Fliegen mit Videobrille in Sichtweite des Piloten Flugmodellsport bleibt und nicht verboten oder rechtlich eingeschränkt wird.

Steuerer von privat betriebenen und mit einer Kamera ausgestatten Flugmodellen müssen keine Einschränkungen und keine neuen Genehmigungspflichten befürchten. Gleiches gilt für das Fliegen mit Videobrille.

Quelle: DMFV

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