Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr zur Änderung der Luftverkehrsordnung – Modellflieger betroffen? – – DMFV setzt sich erfolgreich für die Modellflieger in Deutschland ein! –

Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr zur Änderung der Luftverkehrsordnung – Modellflieger betroffen?

  • DMFV setzt sich erfolgreich für die Modellflieger in Deutschland ein! (PDF)

Keine Einschränkungen für Modellflieger

DMFV setzt sich erfolgreich für die Modellflieger in Deutschland ein

Seit zwei Jahren wird in und zwischen den jeweiligen Fachministerien des Bundes und der Länder diskutiert, wie unbemannte Luftfahrtgeräte („Unmanned Aerial Vehicles“/UAVs), wie zum Beispiel Drohnen, rechtlich zu behandeln sind. Die bisherigen luftverkehrsrechtlichen Regelungen boten hierfür keine ausreichenden Möglichkeiten. Daher suchten zum einen die Bundesländer in gemeinsamen Arbeitskreisen und Kommissionen nach einheitlichen Richtlinien/Grundsätzen für die bisher luftrechtlich nicht erfassten Luftfahrzeuge. Zum anderen versuchte das Bundesverkehrsministerium, die nicht mehr aktuellen Regelungen des Luftverkehrsrechts entsprechend zu aktualisieren. In beiden beschriebenen Prozessen drohten den Modellflugsportlern in Deutschland weitreichende Einschränkungen, die durch den Einsatz des Deutschen Modellflieger Verbands (DMFV) verhindert werden konnten.

Gegen die Pläne hat sich der DMFV in den entsprechenden Kommissionen modellflugfachlich durch seine Zulassungsbeauftragten Klaus Dettmer und Karl-Robert Zahn sowie rechtlich durch seinen Verbandsjustitiar Carl Sonnenschein erfolgreich zur Wehr gesetzt. Die Pläne der rechtlichen Zusammenlegung der Kategorien Flugmodelle mit sonstigen UAVs wurden fallen gelassen. Flugmodelle bleiben eine eigenständige luftrechtliche Kategorie der in § 1 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz genannten Luftfahrzeuge. Damit war die Hauptgefahr von schwerwiegenden rechtlichen Einschränkungen für Modellflieger abgewendet.

Das Bundesverkehrsministerium legte sodann einen ersten Entwurf zur Änderung der Luftverkehrsordnung vor. Schon in der Einleitung dieses Entwurfs wurde klar, dass sich die Änderungen nur auf UAVs sowie auf „Himmelslaternen“ beziehen würden, nicht aber auf Flugmodelle. Die nach Vorlage des ersten Entwurfs verschiedentlich zu vernehmenden Stimmen, die das Ender der Modellfliegerei in Deutschland voraussahen, waren schon hier im Unrecht.

Jetzt galt es, dem ersten Entwurf der Änderung der Luftverkehrsordnung aus Sicht der Modellflieger noch die letzten scharfen Ecken und Kanten zu nehmen. Diese lagen in dem Begründungsteil des Verordnungsentwurfs vorgenommenen ungenauen Definitionen der Kategorie „Flugmodell“. So sollten mit einer Kamera ausgestattete Flugmodelle automatisch als „gewerblich“ eingestuft werden. Das hätte zur Folge gehabt, dass sie luftrechtlich nicht mehr als Flugmodelle, sondern als UAVs gelten würden und deutlich schärferen Regeln unterlegen wären. Auch hier haben die Vertreter des DMFV rechtzeitig beim Bundesverkehrsministerium interveniert, sodass dieser Passus im endgültigen Entwurf gestrichen wurde. Im privaten Bereich gelten daher mit einer Kamera ausgestattete Modellflugzeuge weiter als Flugmodelle im Sinne der Luftverkehrsordnung. Die geplanten Änderungen betreffen den Modellflugsport also nicht.

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob ein Flugmodell nicht mehr als Flugmodell, sondern als UAV behandelt wird, wenn es gewerblich genutzt wird. Hintergrund dieser etwas abwegigen Rechtsfolge ist eine Vorschrift der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO). Dort werden in § 1 Abs. 1 Nr. 8 im Zusammenhang mit musterzulassungspflichtigen Flugmodellen über 25 Kilogramm Abfluggewicht Flugmodelle als „unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden“ definiert. Unter Juristen lässt sich jetzt trefflich streiten, ob diese Erläuterung zum Zwecke des Modellfliegens eine verbindliche Definition für alle Flugmodelle darstellt oder nicht. Im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen zur Luftverkehrsordnung ist aber nach dem Wissensstand des DMFV gewährleistet, dass gewerblich betriebene Flugmodelle auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis keine zusätzliche Erlaubnis für UAVs benötigen. Damit ist für Modellflugvereine klar, dass sie nicht selbst eine Definition und Differenzierung von und zwischen gewerblich genutzten Flugmodellen und UAVs vornehmen müssen. Die Aufstiegserlaubnis eines Modellfluggeländes soll auch den Betrieb von gewerblichen genutzten Flugmodellen umfassen.

Weiter sollten im ersten Verordnungsentwurf zur Neufassung der Luftverkehrsordnung Flugmodelle, die mit einer Videobrille gesteuert werden (PTV) generell als UAVs klassifiziert werden. Auch diese Pauschalisierung konnte verhindert werden. Solange sie in Sichtweite des Steuerers betrieben werden, gelten sie weiter als Flugmodelle. Die neuen Vorschriften und Einschränkungen finden keine Anwendung. Dies entspricht auch der vom DMFV empfohlenen Verwendung von PTVs, wonach mit Videobrille geflogene Flugmodelle im Lehrer-Schüler-Betrieb gesteuert werden sollten, sodass der ohne Videobrille fliegende Lehrer in einer vom mit Videobrille fliegenden Schüler nicht zu erkennenden Gefahrensituation rechtzeitig eingreifen kann.

Zusammenfassend lässt sich nach der Vorlage des endgültigen Entwurfs für die Änderung der Luftverkehrsordnung feststellen, dass die Modellflugsportler in Deutschland nicht durch die geplanten neuen Einschränkungen und Regelungen für UAVs betroffen sind. Der DMFV konnte erreichen, dass …

  • Flugmodelle ihre luftrechtliche Eigenständigkeit und damit ihre Freiheiten behalten,
  • Steuerer von privat betriebenen und mit einer Kamera ausgestatten Flugmodellen keine Einschränkungen und keine neuen Genehmigungspflichten befürchten müssen und
  • das Fliegen mit Videobrille in Sichtweite des Piloten Flugmodellsport bleibt und nicht verboten oder rechtlich eingeschränkt wird.

Steuerer von privat betriebenen und mit einer Kamera ausgestatten Flugmodellen müssen keine Einschränkungen und keine neuen Genehmigungspflichten befürchten. Gleiches gilt für das Fliegen mit Videobrille.

Quelle: DMFV

19. Südbadische Kombinationsfliegen 2009

Modellsportflieger Kirchzarten e.V.
Modellsportflieger Kirchzarten e.V.

19. Südbadische Kombinationsfliegen 2009

Was:

  • Samstag, 24.10.2009 Großsegler (Achtung gegenüber den Vorjahren hier neue Wertung)
  • Sonntag, 25.10.2009 Dreisamtal-Pokal

Auschreibung: hier

wo:
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Quelle: Modellsportflieger Kirchzarten e.V.

German Acro Masters 2010

Acromasters.com
Acromasters.com
Luftsportverein Erbach e.V.
Luftsportverein Erbach e.V.

Die German Acro Masters 2010 finden dieses Jahr vom 10.-12. September auf Manntragenden Flugplatz in Erbach (Donau) bei Ulm statt.

German Acro Masters 10.09. - 12.09.2010
German Acro Masters 10.09. - 12.09.2010

  • Wo?: Veranstaltungsort Luftsportverein Erbach (Landkreis: Alb-Donau-Kreis)

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Quelle: www.lsverbach.de

Tannkosh 27.08. – 29.08.2010

 

Tannkosh 2010
Tannkosh 2010

1dfh-tann2009-0009Ein Fliegertreffen mit über 1000 Flugzeugen in Tannheim Tannkosh 27.08.2010 – 29.08.2010

Von Ultraleichtflugzeugen bis zu den berühmten Flying Bulls, von Oldtimern bis hin zu Hightech-Rennflugzeugen: Alles, was fliegt, nimmt dieser Tage Kurs auf Tannkosh. Europas größtes FLY-IN lässt vom 27. bis 29. August die Herzen eines jeden Flugfans höher schlagen. 1.300 Flugzeuge, darunter einige Raritäten der allgemeinen Luftfahrt, spektakuläre Flugshows und tolle Live-Bands erwarten die rund 15.000 Zuschauer.

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Videos: mikevariogermany

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TANNHEIM (BW). Wenn am letzten Augustwochenende mit Tannkosh das alljährliche Fliegertreffen über Tannheim abhebt, verwandelt sich der ansonsten beschauliche Flugplatz in der oberschwäbischen Gemeinde zu einer wahren Festivalstätte. Flugzeugenthusiasten aus der ganzen Welt nehmen teils lange Anreisen in Kauf, um dieser einzigartigen Veranstaltung beizuwohnen. Zeit zum Atemschöpfen bleibt Zuschauern und Piloten angesichts der besonderen Gästeliste nicht. Ein Highlight jagt das nächste.

Außergewöhnliche Fluggeräte

Im Minutentakt landen aufsehenerregende Fluggeräte aller Art. Helikopter, Fallschirmspringer, Segelflieger, Warbirds, Ultraleicht- und Kunstflugzeuge, die man bei Tannkosh aus nächster Nähe erleben kann. Für Liebhaber fliegender Oldtimer präsentieren die Flying Bulls neben der Douglas DC-6B, einer ehemaligen Präsidentenmaschine, ihr Wappentier, eine Chance Vought F4U-4 Corsair. Fester Veranstaltungsteilnehmer des seit 1993 bestehenden Events ist auch die deutsche Luftwaffe mit einer Transall C-160 sowie seit neuestem auch die Bundespolizei mit ihrem Helikopter „Super Puma“.

Aufsehenerregendes Rahmenprogramm

Neben den Raritäten am Boden dürfen sich die Fans auch über ein attraktives Rahmenprogramm in der Luft freuen. Am Freitag und Samstag starten zu jeder vollen Stunde spektakuläre Flugvorführungen. Zu bestaunen sind unter anderem die Shows des ehemaligen Drachenflugweltmeisters Guido Gehrmann, des italienischen Kunstflugteams Pioneer und des Blanix-Spiegelflugteams.

Autogrammstunde mit Red Bull Air Race-Pilot Matthias Dolderer

Auch Lokalmatador Matthias Dolderer ist voller Vorfreude auf das Event und wird nach einer Autogrammstunde Einblicke in das Cockpit seiner aktuellen Rennmaschine, einer Edge 540 V3 geben. „Tannkosh ist für jeden Flieger etwas ganz besonderes. Während der Saison hatte ich nur wenig Zeit. Jetzt freue ich mich drauf, Fans, Freunde und Bekannte wiederzusehen, die mir immer die Daumen gedrückt haben“, so der 39-jährige, der mit seinen Kollegen Nicolas Ivanoff und Vizeweltmeister Hannes Arch eine kleine Demo fliegen wird.

Tannkosh wichtiger Wirtschaftsimpuls

Insgesamt erwarten die Veranstalter eine neue Rekord-Teilnehmerzahl, nahezu alle Gastbetriebe in den umliegenden Gemeinden sind bereits seit langem ausgebucht. „Wir haben dieses Jahr so viele Anmeldungen wie noch nie und freuen uns natürlich sehr, dass immer mehr Besucher und Piloten zu Tannkosh kommen“, sagt Verena Dolderer, Organisator von Tannkosh, und fügt hinzu: „Allerdings ist unser Hauptziel nicht, Rekorde zu brechen, sondern vielmehr den Spirit von Tannkosh aufrecht zu erhalten: Eine Party von Piloten für Piloten“.

Tannkosh 2010
Tannkosh 2010

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Quelle: http://www.tannkosh.de

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