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Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr zur Änderung der Luftverkehrsordnung – Modellflieger betroffen? – – DMFV setzt sich erfolgreich für die Modellflieger in Deutschland ein! –

Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr zur Änderung der Luftverkehrsordnung – Modellflieger betroffen?

  • DMFV setzt sich erfolgreich für die Modellflieger in Deutschland ein! (PDF)

Keine Einschränkungen für Modellflieger

DMFV setzt sich erfolgreich für die Modellflieger in Deutschland ein

Seit zwei Jahren wird in und zwischen den jeweiligen Fachministerien des Bundes und der Länder diskutiert, wie unbemannte Luftfahrtgeräte („Unmanned Aerial Vehicles“/UAVs), wie zum Beispiel Drohnen, rechtlich zu behandeln sind. Die bisherigen luftverkehrsrechtlichen Regelungen boten hierfür keine ausreichenden Möglichkeiten. Daher suchten zum einen die Bundesländer in gemeinsamen Arbeitskreisen und Kommissionen nach einheitlichen Richtlinien/Grundsätzen für die bisher luftrechtlich nicht erfassten Luftfahrzeuge. Zum anderen versuchte das Bundesverkehrsministerium, die nicht mehr aktuellen Regelungen des Luftverkehrsrechts entsprechend zu aktualisieren. In beiden beschriebenen Prozessen drohten den Modellflugsportlern in Deutschland weitreichende Einschränkungen, die durch den Einsatz des Deutschen Modellflieger Verbands (DMFV) verhindert werden konnten.

Gegen die Pläne hat sich der DMFV in den entsprechenden Kommissionen modellflugfachlich durch seine Zulassungsbeauftragten Klaus Dettmer und Karl-Robert Zahn sowie rechtlich durch seinen Verbandsjustitiar Carl Sonnenschein erfolgreich zur Wehr gesetzt. Die Pläne der rechtlichen Zusammenlegung der Kategorien Flugmodelle mit sonstigen UAVs wurden fallen gelassen. Flugmodelle bleiben eine eigenständige luftrechtliche Kategorie der in § 1 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz genannten Luftfahrzeuge. Damit war die Hauptgefahr von schwerwiegenden rechtlichen Einschränkungen für Modellflieger abgewendet.

Das Bundesverkehrsministerium legte sodann einen ersten Entwurf zur Änderung der Luftverkehrsordnung vor. Schon in der Einleitung dieses Entwurfs wurde klar, dass sich die Änderungen nur auf UAVs sowie auf „Himmelslaternen“ beziehen würden, nicht aber auf Flugmodelle. Die nach Vorlage des ersten Entwurfs verschiedentlich zu vernehmenden Stimmen, die das Ender der Modellfliegerei in Deutschland voraussahen, waren schon hier im Unrecht.

Jetzt galt es, dem ersten Entwurf der Änderung der Luftverkehrsordnung aus Sicht der Modellflieger noch die letzten scharfen Ecken und Kanten zu nehmen. Diese lagen in dem Begründungsteil des Verordnungsentwurfs vorgenommenen ungenauen Definitionen der Kategorie „Flugmodell“. So sollten mit einer Kamera ausgestattete Flugmodelle automatisch als „gewerblich“ eingestuft werden. Das hätte zur Folge gehabt, dass sie luftrechtlich nicht mehr als Flugmodelle, sondern als UAVs gelten würden und deutlich schärferen Regeln unterlegen wären. Auch hier haben die Vertreter des DMFV rechtzeitig beim Bundesverkehrsministerium interveniert, sodass dieser Passus im endgültigen Entwurf gestrichen wurde. Im privaten Bereich gelten daher mit einer Kamera ausgestattete Modellflugzeuge weiter als Flugmodelle im Sinne der Luftverkehrsordnung. Die geplanten Änderungen betreffen den Modellflugsport also nicht.

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob ein Flugmodell nicht mehr als Flugmodell, sondern als UAV behandelt wird, wenn es gewerblich genutzt wird. Hintergrund dieser etwas abwegigen Rechtsfolge ist eine Vorschrift der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO). Dort werden in § 1 Abs. 1 Nr. 8 im Zusammenhang mit musterzulassungspflichtigen Flugmodellen über 25 Kilogramm Abfluggewicht Flugmodelle als „unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden“ definiert. Unter Juristen lässt sich jetzt trefflich streiten, ob diese Erläuterung zum Zwecke des Modellfliegens eine verbindliche Definition für alle Flugmodelle darstellt oder nicht. Im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen zur Luftverkehrsordnung ist aber nach dem Wissensstand des DMFV gewährleistet, dass gewerblich betriebene Flugmodelle auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis keine zusätzliche Erlaubnis für UAVs benötigen. Damit ist für Modellflugvereine klar, dass sie nicht selbst eine Definition und Differenzierung von und zwischen gewerblich genutzten Flugmodellen und UAVs vornehmen müssen. Die Aufstiegserlaubnis eines Modellfluggeländes soll auch den Betrieb von gewerblichen genutzten Flugmodellen umfassen.

Weiter sollten im ersten Verordnungsentwurf zur Neufassung der Luftverkehrsordnung Flugmodelle, die mit einer Videobrille gesteuert werden (PTV) generell als UAVs klassifiziert werden. Auch diese Pauschalisierung konnte verhindert werden. Solange sie in Sichtweite des Steuerers betrieben werden, gelten sie weiter als Flugmodelle. Die neuen Vorschriften und Einschränkungen finden keine Anwendung. Dies entspricht auch der vom DMFV empfohlenen Verwendung von PTVs, wonach mit Videobrille geflogene Flugmodelle im Lehrer-Schüler-Betrieb gesteuert werden sollten, sodass der ohne Videobrille fliegende Lehrer in einer vom mit Videobrille fliegenden Schüler nicht zu erkennenden Gefahrensituation rechtzeitig eingreifen kann.

Zusammenfassend lässt sich nach der Vorlage des endgültigen Entwurfs für die Änderung der Luftverkehrsordnung feststellen, dass die Modellflugsportler in Deutschland nicht durch die geplanten neuen Einschränkungen und Regelungen für UAVs betroffen sind. Der DMFV konnte erreichen, dass …

  • Flugmodelle ihre luftrechtliche Eigenständigkeit und damit ihre Freiheiten behalten,
  • Steuerer von privat betriebenen und mit einer Kamera ausgestatten Flugmodellen keine Einschränkungen und keine neuen Genehmigungspflichten befürchten müssen und
  • das Fliegen mit Videobrille in Sichtweite des Piloten Flugmodellsport bleibt und nicht verboten oder rechtlich eingeschränkt wird.

Steuerer von privat betriebenen und mit einer Kamera ausgestatten Flugmodellen müssen keine Einschränkungen und keine neuen Genehmigungspflichten befürchten. Gleiches gilt für das Fliegen mit Videobrille.

Quelle: DMFV

mfc-hohenzollern.info: Neuer Gebietsbeiratsvorsitzender

Hans-Jürgen Engler ins DMFV-Präsidium berufen

Einen Wechsel gab es im Präsidium des Deutschen Modellflieger Verbands (DMFV). Jürgen Ackermann trat aus beruflichen Gründen vom Amt des Gebietsbeiratsvorsitzenden zurück. Daraufhin berief das Präsidium Hans-Jürgen Engler in seine Reihen.

Engler, Gebietsbeauftragter für Rheinland Pfalz, übernimmt das Amt zunächst kommissarisch. Im Herbst 2009 wird er sich dann dem Votum der Gebietsbeauftragten stellen.

Ackermann war seit Oktober 1998 im Präsidium des DMFV tätig. Hans Schwägerl, Präsident des DMFV, dankte Jürgen Ackermann für sein ehrenamtliches Engagement und seinen Einsatz für den Modellflugsport. Ackermann wird dem DMFV als Gebietsbeauftragter für Berlin-Brandenburg weiterhin erhalten bleiben.

Quelle: DMFV

16. Faszination Modellbau Karlsruhe

Faszination Modellbau Messe
Faszination Modellbau Messe

2010 wird die 16. Faszination Modellbau vom 25. bis 28. März 2010 in der Messe Karlsruhe veranstaltet. Weitere Informationen und Bilder stehen unter www.faszination-modellbau-messe.de zum Download bereit.

  • Gegen Vorlage des DMFV Mitgliedsausweis an den Tageskassen, erhalten Sie eine ermäßigte Eintrittskarte.

Karlsruhe wird zum Mekka für Modellbaufans

Sinsheim. Die Vorbereitungen zur 16. „Faszination Modellbau“ vom 25. bis 28. März 2010 auf der Messe Karlsruhe sind in vollem Gange. Auch am neuen Veranstaltungsort setzt die Messe Sinsheim GmbH auf den beliebten Erlebnis-Mix aus qualitativ hochwertigem Ausstellungsangebot, spektakulären Shows, informativen Vorführungen und attraktiven Sonderschauen. Der Flugbereich für die FMT-Neuheiten-Flugschau rückt näher an die Messehallen heran.

Modern, hell und freundlich, stützenfrei, ebenerdig und gut erreichbar – das Messegelände in Karlsruhe bietet dank seiner Infrastruktur sehr gute Voraussetzungen für die „Faszination Modellbau Karlsruhe“ vom 25. bis 28. März 2010. „Das Interesse der Aussteller ist groß und der Anmeldestand zum jetzigen Zeitpunkt im November entspricht unseren Erwartungen“, fasst Claudia Kirst, Projektleiterin der „Faszination Modellbau Karlsruhe“ den Stand der Vorbereitungen zusammen. „Die Hallen 2 und 3 sowie die dm-arena werden sich in faszinierende Modellbauwelten verwandeln und der beliebten Publikumsmesse ebensoviel Platz bieten wie in den Jahren zuvor in Sinsheim“.

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In den Messehallen erfolgt die Präsentation aller Modellbausparten wie gewohnt nach Themen und auf einem qualitativ hochwertigen Niveau. Die Anbieter von Modellbahnen und Zubehör sowie der Schiffsmodellbau werden in der dm-arena zu finden sein. In der Halle 3 präsentieren sich die Modellbaubereiche Truck- und Militärmodellbau, Plastik- und Kartonmodellbau. Die Halle 2 ist für die Aussteller und Anbieter des Flugmodellbau und des Automodellbau mit RC-Cars reserviert. Die Messe Sinsheim GmbH achtet bei der Belegung der begrenzten Fachhandelsfläche auf ein gutes Sortiment, auf die Qualität der Fachhändler und auf nachhaltige Eindrücke mit attraktiven Sonderschauen, interessanten Vorführungen und spektakulären Shows in allen Modellbaubereichen. Mit rund 400 gewerblichen Ausstellern, Vereinen und Clubs ist die „Faszination Modellbau Karlsruhe“ die größte und wichtigste Modellbauausstellung im Südwesten Deutschlands. Im vergangenen Jahr verzeichnete die Faszination Modellbau mit fast 55.000 Besuchern einen Besucherrekord. Dank der guten Verkehrsanbindung der Messe Karlsruhe und der geringen geographischen Entfernung vom alten Standort Sinsheim erwartet die Messe Sinsheim GmbH im März 2010 bei den Besuchern viele bekannte Gesichter und hofft auf zahlreiche neue Modellbau begeisterte Besucher aus Karlsruhe und Umgebung. Die Messe Karlsruhe liegt gut erreichbar direkt an der Bundesstrasse 36, verkehrstechnisch günstig an den Autobahnen A5, A8, A65 und vielen weiteren wichtigen Bundesstraßen. Vom ICE-Knotenpunkt Hauptbahnhof Karlsruhe erreicht man das Messegelände bequem mit der S-Bahn in wenigen Minuten und es wird ein direkter Busshuttle vom Bahnhof zur Messe fahren.

Verbesserte Bedingungen für die FMT-Neuheiten-Flugschau

Die beliebte „FMT-Neuheiten-Flugschau“ findet auch in Karlsruhe statt. Noch kürzere Wege als bisher und beste Flugbedingungen für die Piloten verspricht das Fluggelände, das sich in unmittelbarer Nähe zu den Messehallen befindet und für die Besucher zu Fuß schnell zu erreichen ist. Am Samstag und Sonntag fliegen Piloten, darunter Weltmeister und Europameister die Modellneuheiten der beginnenden Saison. Deren Flugeigenschaften werden in beeindruckenden und atemraubenden Flugvorführungen demonstriert und fachkundig moderiert.

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Quelle: Presseinfo http://www.messe-sinsheim.de

Fotos:



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15. Faszination Modellbau Sinsheim

37. Jahreshauptversammlung des DMFV in Magdeburg 28.03.2009

Der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) lädt seine Mitglieder zur 37. Jahreshauptversammlung nach Magdeburg ein.
Die Veranstaltung findet statt am Samstag, 28. März 2009, im MARITIM Hotel Magdeburg, Otto-von-Guericke-Straße 87, 39104 Magdeburg statt.

Weitere Infos: Modellflieger-Magazin